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Die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG umfasst die Beratung von Eltern über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder.

Das Gesetz schreibt vor, dass alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, verpflichtet sind, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für ihre minderjährigen Kinder beraten zu lassen.  

Beratungsinhalte:

-       Das mit der elterlichen Scheidung verbundene Erleben der Kinder, deren Bedürfnisse, Wünsche, Nöte, Ängste und
        Reaktionen

-       Die Rechte der Kinder und die damit verbundenen Konsequenzen für die Gestaltung der aktuellen und zukünftigen 
        Lebenssituation der Kinder  

-       Die mit einer Scheidung verbundenen emotionalen Herausforderungen und Konflikte

-       Möglichkeiten zur Unterstützung und Entlastung der Kinder   

-       Chancen, die aus einer Scheidung entstehen können

Kosten: € 100,- Einzelberatung / Stunde
             €   50,- bei Paarberatung / Person / Stunde