Als Voraussetzung für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese bekommen Sie von Ihrem Facharzt oder Ihrer Fachärztin für Kinderheilkunde, HNO, Neurologie oder Zahn-Mund-Kieferheilkunde.
Darauf muss folgendes stehen:
- Diagnose (z.B. Sprachentwicklungsstörung)
- Art der Therapie (logopädische Therapie)
- Anzahl und Dauer der Einheiten (z.B. 10x60 Minuten)
Diese Verordnung muss anschließend chefärztlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Die Bewilligung ist die Voraussetzung für die Rückerstattung der Therapiekosten.
Kosten: € 100,-/Einheit (45 Minuten Therapie+15 min. Vor- und Nachbereitung)
Die Kosten der logopädischen Therapie richten sich nach der Tarifempfehlung des Berufsverbandes "Logopädie Austria".
Die Verrechnung der Kosten erfolgt auf Refundierungsbasis. Je nach Krankenkasse werden 50-70% der Kosten rückerstattet; bei Zusatzversicherungen teilweise bis zu 100%. Dazu erhalten Sie am Ende der Therapie eine Honorarnote, welche Sie dann mit dem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.