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Als Voraussetzung für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese bekommen Sie von Ihrem Facharzt oder Ihrer Fachärztin für Kinderheilkunde, HNO, Neurologie oder Zahn-Mund-Kieferheilkunde.
Darauf muss folgendes stehen:

  1. Diagnose (z.B. Sprachentwicklungsstörung)
  2. Art der Therapie (logopädische Therapie)
  3. Anzahl und Dauer der Einheiten (z.B. 10x60 Minuten)

Diese Verordnung muss anschließend chefärztlich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Die Bewilligung ist die Voraussetzung für die Rückerstattung der Therapiekosten.

Kosten: € 100,-/Einheit (45 Minuten Therapie+15 min. Vor- und Nachbereitung)
Die Kosten der logopädischen Therapie richten sich nach der Tarifempfehlung des Berufsverbandes "Logopädie Austria".

Die Verrechnung der Kosten erfolgt auf Refundierungsbasis. Je nach Krankenkasse werden 50-70% der Kosten rückerstattet; bei Zusatzversicherungen teilweise bis zu 100%. Dazu erhalten Sie am Ende der Therapie eine Honorarnote, welche Sie dann mit dem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.