Beim telefonischen Erstkontakt, sowie auch beim Erstgespräch , werden alle wichtigen Informationen und Rahmenbedingungen besprochen, sowie das Honorar vereinbart.
Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist fallweise möglich (ausgenommen bei Paartherapie).
Dafür ist eine Zuweisung für Psychotherapie vom praktischen Arzt/Ärztin bzw. Kinderarzt/Kinderärtin nötig.